Allgemeine Geschäftsbedingungen

Finnie Consulting, Inh. Finn Fleischer, Willy-Brandt-Straße 23, 20457 Hamburg

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Finnie Consulting

mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder

„Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Finnie Consulting

ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,

beispielsweise auch dann, wenn Finnie Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der

Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von Finnie Consulting / Mitwirkung des Kunden

(1) Finnie Consulting ist Webseitenexperte und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungs und

Agenturdienstleistungen im Bereich des Webentwiclung und des Webdesigns. Soweit

nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Finnie Consulting dem Kunden nicht die Erbringung

eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf

erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert

damit die Leistungserbringung durch Finnie Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Finnie Consulting unberührt.

(3) In Bezug auf die von Finnie Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Finnie Consulting

in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Finnie Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen /

Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Finnie Consulting weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook jederzeit berechtigt sind,

Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. Finnie Consulting ist für ein solches

Verhalten nicht verantwortlich.

(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von

Finnie Consulting inkludiert sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Finnie Consulting und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Finnie Consulting nach erteilter Einwilligung durch den Kunden

aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Finnie Consulting eine

Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von Finnie Consulting unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine

vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur

in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Finnie Consulting kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der

Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine

Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die

Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten

Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.

Finnie Consulting kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern.

Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Finnie Consulting nicht schriftlich

erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll

vom Kunden angefertigt und Finnie Consulting überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Finnie Consulting verpflichtet und berechtigt,

diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Finnie Consulting zur Mängelbeseitigung sind

dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für

Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.

(6) Finnie Consulting ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer

angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende

Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel

der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes

vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer

öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des

anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das

Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Finnie Consulting dem Kunden die insoweit

entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Finnie Consulting gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde

sich auf Aufforderung von Finnie Consulting hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7

Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen

Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher

Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche

Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung

von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Finnie Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten

Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Finnie Consulting erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung

der Dienste von Finnie Consulting ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von

Finnie Consulting ist anders lautend. Eine Finnie Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für

die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern bei fernmündlichem bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit Finnie Consulting SEPA-Lastschrifteinzug

vereinbart wird, hat der Kunde Finnie Consulting über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach

Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu

diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Finnie Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend)

ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden

können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen

drei Werktagen nach Rückbuchung an Finnie Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung

veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere

Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt

für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Finnie Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei

Finnie Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei

Finnie Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett

erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Finnie Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum

Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Finnie Consulting in

Verzug, ist Finnie Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen

einzustellen. Finnie Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen

Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Finnie Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt

durchführen. Finnie Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Finnie Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung

die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf

Anforderung des Kunden wird Finnie Consulting innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im

Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Finnie Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die

Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Finnie Consulting

unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Finnie Consulting und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer

Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern

entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt

auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Finnie Consulting und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Finnie Consulting (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er

verpflichtet, dort die Interessen von Finnie Consulting zu wahren. Finnie Consulting ist berechtigt, den Kunden von der

Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der

Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Finnie Consulting verletzen

oder beeinträchtigen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Finnie Consulting überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten

Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der

Kunde stellt Finnie Consulting insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Finnie Consulting erstellten und zur

Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne

des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von

Finnie Consulting für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,

Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen,

Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen,

Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in

Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind,

gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Finnie Consulting nach dem Hauptvertrag

zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich

anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Finnie Consulting

über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)

wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Finnie Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Finnie Consulting nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch

auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Finnie Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung

für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der

bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme

einer Garantie.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Finnie Consulting die Vorschriften der

Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Finnie Consulting für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird

darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im

Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger

Vereinbarungen ist die Bestätigung von Finnie Consulting maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von

Finnie Consulting. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Finnie Consulting 

AGB Stand: 20.02.2020 © Vervielfältigung verboten