Allgemeine Geschäftsbedingungen
Finnie Consulting, Inh. Finn Fleischer, Willy-Brandt-Straße 23, 20457 Hamburg
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Finnie Consulting
mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Finnie Consulting
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn Finnie Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der
Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Finnie Consulting / Mitwirkung des Kunden
(1) Finnie Consulting ist Webseitenexperte und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungs und
Agenturdienstleistungen im Bereich des Webentwiclung und des Webdesigns. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Finnie Consulting dem Kunden nicht die Erbringung
eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert
damit die Leistungserbringung durch Finnie Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Finnie Consulting unberührt.
(3) In Bezug auf die von Finnie Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Finnie Consulting
in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Finnie Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen /
Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Finnie Consulting weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook jederzeit berechtigt sind,
Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. Finnie Consulting ist für ein solches
Verhalten nicht verantwortlich.
(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von
Finnie Consulting inkludiert sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Finnie Consulting und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Finnie Consulting nach erteilter Einwilligung durch den Kunden
aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Finnie Consulting eine
Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Finnie Consulting unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine
vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur
in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Finnie Consulting kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der
Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine
Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten
Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.
Finnie Consulting kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern.
Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Finnie Consulting nicht schriftlich
erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll
vom Kunden angefertigt und Finnie Consulting überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Finnie Consulting verpflichtet und berechtigt,
diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Finnie Consulting zur Mängelbeseitigung sind
dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für
Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
(6) Finnie Consulting ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende
Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel
der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des
anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das
Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Finnie Consulting dem Kunden die insoweit
entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Finnie Consulting gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde
sich auf Aufforderung von Finnie Consulting hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7
Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche
Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung
von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Finnie Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten
Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Finnie Consulting erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung
der Dienste von Finnie Consulting ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von
Finnie Consulting ist anders lautend. Eine Finnie Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für
die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern bei fernmündlichem bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit Finnie Consulting SEPA-Lastschrifteinzug
vereinbart wird, hat der Kunde Finnie Consulting über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach
Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu
diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Finnie Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend)
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an Finnie Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Finnie Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei
Finnie Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei
Finnie Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Finnie Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Finnie Consulting in
Verzug, ist Finnie Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen
einzustellen. Finnie Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Finnie Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen. Finnie Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Finnie Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung
die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf
Anforderung des Kunden wird Finnie Consulting innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im
Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Finnie Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Finnie Consulting
unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Finnie Consulting und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer
Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern
entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt
auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Finnie Consulting und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Finnie Consulting (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er
verpflichtet, dort die Interessen von Finnie Consulting zu wahren. Finnie Consulting ist berechtigt, den Kunden von der
Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der
Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Finnie Consulting verletzen
oder beeinträchtigen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Finnie Consulting überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten
Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der
Kunde stellt Finnie Consulting insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Finnie Consulting erstellten und zur
Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne
des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von
Finnie Consulting für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,
Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen,
Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen,
Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in
Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind,
gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Finnie Consulting nach dem Hauptvertrag
zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Finnie Consulting
über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) Finnie Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Finnie Consulting nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Finnie Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung
für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme
einer Garantie.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Finnie Consulting die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Finnie Consulting für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird
darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist die Bestätigung von Finnie Consulting maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Finnie Consulting. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Finnie Consulting
AGB Stand: 20.02.2020 © Vervielfältigung verboten